Das Kippen des seit 1973 geltenden, ultraliberalen „Roe vs.Wade“-Urteils bezüglich des sogenannten Rechtes auf Abtreibung, das einen Schwangerschaftsabbruch bis zur 24.Woche zuliess (in den meisten europäischen Staaten gilt die Frist vun 12 Wochen), hat nicht nur in Amerika, sondern auch in Europa, Frauenrechtler und Abtreibungsbefürworter auf den Plan gerufen, und selbst in Luxemburg für helle Aufregung gesorgt.

In der Abgeordnetenkammer haben alle Parteien, einschliesslich der CSV (!) mit Ausnahme der ADR, als symbolische Geste eine Resolutioun für die Abtreibung gestimmt, wobei Myriam Cecchetti sogar die Verankerung des „ Rechts auf Abtreibung“ in der Verfassung forderte.

Natürlich gibt es dramatische Fälle, wo etwa das Leben einer Frau durch eine Schwangerschaft gefährdet ist, wenn sie keinen Zugang zur Abtreibung hat.

Aber solche Ausnahmefälle, wie auch bei Vergewaltigung (höchstens 1 Prozent aller Abtreibungsgründe) werden absichtlich hochstylisiert, um eine liberale Gesetzgebung ohne Indikationen zu rechtfertigen. Im Mittelpunkt steht das alleinige Selbstbestimmungsrecht der Frau.

Wie bei dem „Recht auf ein Kind “in der Verfassung, wird alles immer nur aus dem Blickwinkel der Erwachsenen und nicht im Interesse der zumindest Mitbetroffenen, d.h. der wehrlosen Kinder, betrachtet.

Es geht hier um nichts mehr und nichts weniger als um das Lebensrecht des Ungeborenen, Mënsch von Anfang an, mit all seinen angelegten Fähigkeiten.

Vor seiner Entstehung gilt es zu überlegen, ob man für die Weitergabe des Lebens bereit ist. Erziehung und Prävention spielen hier eine wichtige Rolle.

Fast nicht zu glauben, dass man die historische Rede der berühmten Frauenrechtlerin Simone Veil in Erinnerung rufen muss :

« Je le dis avec toute ma conviction. L‘avortement doit rester l‘exception, l‘ultime recours pour des situations sans issue. C‘est un drame …et si le projet qui vous est proposé admet la possibilité d‘une interruption de grossesse, c‘est pour la contrôler, et autant que possible en dissuader la femme… Si la loi n‘interdit plus, elle ne crée aucun droit à l‘avortement ! »

Ja, es ist auch im Interesse der Frauen, sich vom Druck vun aussen (oft des Partners) befreien zu können.

Jede Frau in Entscheidungsnot sollte ausführlich über Risiken einer Abtreibung und über Alternativen informiert sein.

Beratung und Unterstützung (auch nach der Geburt) sollten vun Staat und Gesellschaft eingefordert werden. Denn die seelischen Belastungen nach einem Schwangerschaftsabbruch bleiben in vielen Fällen nicht aus.

Marie-Andrée Faber-Schanen

Luxemburg

05.07.2022

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