Die überstürzte Eile mit der versucht wird, Fakten zu schaffen, und die Verfassungsreform in trockene Tücher zu bringen, ehe ihnen der Volkswille noch in letzter Minute einen Strich durch die Rechnung macht, zeugt vom schlechten Gewissen ihrer Verfechter.

Dies trifft vor allem auf das Kapitel mit den Rechten und Freiheiten zu.

Dabei wissen die Politiker, welche dieses Kapitel gutheissen, genau, was sie tun, und dass es sich dabei keineswegs um eine harmlose Anpassung an die Moderne, sondern um eine wahre Revolution handelt.

Während ihnen das wichtigste Menschenrecht, die Grundbedingung für alle andern nicht mal erwähnenswert erscheint, werden hier aus dem Stegreich völlig neue Rechte geschaffen.

Toute personne a le droit de fonder une famille “, ist eines dieser Rechte, welches den ursprünglichen Verfassungstext: “L‘État veille aux droits naturels de la personne et de la famille“ ersetzen soll.

Dieses Recht übertrifft in seiner Ungeheuerlichkeit alle bisherigen ethischen Grenzüberschreitungen.

Stand bisher die Ehe zwischen Mann und Frau wegen der Weitergabe des Lebens, und die natürliche Familie als Eckstein der Gesellschaft, unter dem besonderen Schutz des Staates, so würde durch ein solches Gesetz nicht nur die Ehe für alle verfassungskonform, sondern es entstünde ein Recht auf ein Kind für alle, ob für Ehepaare oder gar für Alleinstehende.

Ein solches Recht gibt es auf der ganzen Welt nicht.

Dass dadurch Kinder mithilfe einer irregeleiteten „Heilkunst“ durch künstliche Befruchtung mit einem fremden Samenspender, wie eine Ware aus dem Katalog bestellt werden könnten, und als Halbwaise ohne Vater oder Mutter aufwachsen müssten, interessiert anscheinend niemand, weder die Medien, welche die öffentliche Meinung in diesem Sinne manipulieren, noch die Befürworter eines solchen Rechtes, einschliesslich der Grünen, die sich doch gerne als „Natur“schützer sehen!

Hauptsache man gilt als „fortschrittlich“und „ Vorreiter“!

Machen wir uns nichts vor: Dieses Gesetz würde auch der Leihmutterschaft die Türe weit öffnen !

Es würde völlig genügen, dass die Auftraggeber dafür ins Ausland gehen, um dann die Gesetzgeber in Luxemburg vor vollendete Tatsachen zu stellen.

Ohne dass sie irgendwelche Sanktionen befürchten müssten, würde dieser Menschenhandel unter einem lächerlichen, unhaltbaren Vorwand durch einen offiziellen Akt oder eine Adoption legalisiert werden!

Wir hätten es also mit dem ultimativen Transhumanismus zu tun, in dem nur der egoistische Wunsch des Einzelnen zählt !

Mag auch ein unerfüllter Kinderwunsch schmerzlich sein, so ist nicht alles was machbar ist, ethisch vertretbar, und niemand hat ein Recht auf ein Kind, sondern das Kind hat laut Kinderrechtskonvention ein Recht auf Vater und Mutter !

Alle eindringlichen Warnungen des Staatsrats, der Menschenrechtskommission, und des „Schutz fir d‘Kand“ vor den unvorhersehbaren Folgen dieses Rechtes aber schlagen die betreffenden Politiker, einschliesslich der Grünen, die sich so gerne als „Natutschützer sehen, skrupellos in den Wind.

Als blanker Hohn kann man deshalb nur ihre schamlosen Behauptungen bezeichnen, eifrige Verteidiger der Würde des Menschen und der Menschenrechte zu sein, die Familie und die Kinderrechte zu stärken, und das Wohl des Kindes als ihre oberste Priorität anzusehen. Das genaue Gegenteil ist der Fall, ja, sie wagen es gar das Festhalten an der natürlichen Familie als “Frechheit“ bezeichnen !

Bedarf es noch eines weiteren Beweises ihrer wahren Einstellung ?

Wem also unser kostbarstes Schatz und unsere Zukunft, die Kinder wichtig sind, kann nicht untätig zusehen. Ihm bleibt nur noch eine Möglichkeit dieses menschenverachtende Pseudorecht zu verhindern, indem er in der Gemeinde mit seiner Umterschrift das vesprochene Referendum über die Verfassung einfordert.

Marie-Andrée Faber-Schanen

Luxemburg

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