Die großen Menschenrechtserklärungen gehen davon aus, dass der Mensch mit Rechten geboren wird. Rechte beinhalten immer etwas Positives, eine Wohltat: Recht auf Wasser und Nahrung, Recht auf Sicherheit und Unversehrtheit, Recht auf Bildung, Recht auf freie Meinungsäußerung, usw. Allen Rechten liegt das schlichte Recht auf Leben zugrunde.

Dass das Leben bei der Befruchtung beginnt, ist wissenschaftlicher Fakt. Welche Würde diesem Leben zuerkannt wird, und ab welchem Zeitpunkt, hängt offensichtlich von den verschiedenen Menschenbildern und Weltanschauungen ab. Der mangelnde Konsens liefert dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte den Vorwand, seine Hände in Unschuld zu waschen.

Bis vor einigen Jahren hat es in der Abtreibungsdebatte eine Art Kompromiss gegeben: prinzipiell schützt der Staat das Leben von Anfang an, aber in bestimmten, vom Gesetz definierten Notlagen, kann dieser Schutz innerhalb einer bestimmten Frist außer Kraft gesetzt werden; das ungeborene Kind darf straffrei getötet werden. Lediglich um die näheren Bedingungen oder die Frist ist zuweilen heftig gerungen worden. Mancherorts, wie in Deutschland, muss einer legalen Abtreibung eine psycho-soziale Beratung vorausgehen.

Heute hat die Abtreibungslobby es geschafft, ihrer Forderung eines universellen Rechtes auf Abtreibung den Weg in die internationalen Institutionen und die Gesetzgebungen der Staaten zu bahnen. Einflussreiche Kräfte in der UNO und ihren Unterorganisationen, sowie mittlerweile auch die Europäische Union, arbeiten daran, dieses Pseudorecht den allgemeinen Menschenrechten zuzuordnen. Die Medien wiederholen den Begriff „Recht auf Abtreibung“ so häufig, dass der Durchschnittsbürger ihn mittlerweile als normal empfindet. Im Juni 2021 hat der Matic-Bericht über die Kompetenzen des EU-Parlamentes hinweg eine Empfehlung in diese Richtung gegeben.

Die Folgen wären gewaltig: Staaten, die einen lebensbejahenderen Weg gehen, könnten mit Sanktionen belegt werden; Ärzte und Pflegekräfte, die aus Gewissensgründen einer Abtreibung nicht zustimmen, würden dazu gezwungen oder ihren Job verlieren; die legale Frist zur Abtreibung könnte bis auf 9 Monate ausgedehnt werden; Gründe für die Abtreibung müssten nicht angegeben werden („es ist ja ein Recht“); Hilfsorganisationen, die versuchen, zweifelnden Frauen zur Seite zu stehen um ihnen das Ja zum Kind zu erleichtern, würden riskieren, wegen „Hinderung einer Abtreibung“ verurteilt zu werden.

Am 9. Januar 2022 hat Präsident Macron zum Auftakt der französischen Präsidentschaft der EU die Einschreibung in die Charta der Grundrechte eines solchen „Rechtes auf Abtreibung“ für die gesamte Union gefordert, nebst dem Umweltschutz.

Zusammen mit der europäischen Föderation One of Us protestiert die Oeuvre pour la Protection de la Vie Naissante energisch gegen dieses Vorhaben. Es riefe einen Paradigmenwechsel hervor, der unsern Kontinent in seinen ethischen Grundfesten erschüttern würde.

André Grosbusch (Ettelbruck)

Präsident der « Oeuvre pour la Protection de la Vie Naissante »

09.03.2022

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